"einzigartig und noch nie dagewesen" (so Polizeibeamter Insp. Eberle i.R.)
Kläglich gescheitert,
die inszenierteschwere Körperverletzung, (vom Handy-Dieb und Kläger Günther N. medial auf seiner HP breitgetreten).
Sowie auch die vorläufigesofortige Schmerzens-Geldforderung von mindestens 50.500,89 € (Akonto-Zahlung binnen 14 Tagen) die auf symbolische 100,- € (Gerichts-Urteil) geschrumpft ist.
Ein gescheiterter Versuch mit Falschaussagenunheimlich viel Kohle zu generieren.
xxxxxx Auszug Gerichts-Urteil LG Feldkirch. xxxxxx
Angesichts dieser Tatsachen stellt sich die Frage,
wie das Seelen-Leben mit den Falschaussagen lebenslang leiden muss, wenn sich die Seele, jetzt schon mit doppelseitigem Tinnitus Gehör verschafft. Diesen Seelenschmerz kann man doch mit allem Geld der Welt nicht ausgleichen.
El Dorado der Diebe, wo Kriminelle unter Schutz stehen und die Beraubten kriminalisiert werden, wenn sie sich weigern bestohlen zu werden.
Bereits die sofortigeAufforderung zur Herausgabe des Diebesgutes (Besitzkehr), stellt schon eine leichte Körperverletzung dar, anderseits bleibt die Körperverletzung „Beschneidung von Kindern“ straffrei.
Aber eines wird klar: Tatsachen-Wahrheit und Juristen-Wahrheit sind zwei paar Schuh.
▓ Zivilprozess
Obwohl
„der Kläger selbst gibt an, dass er keine sichtbare Verletzung hatte, auch gibt er an, nicht geschlagen worden zu sein. Das wird auch von den Zeugen so bestätigt.“
und auch vor 2 Polizisten zu Protokoll gibt: „ nicht verletzt zu sein“
strengte Kläger Günther N. denn noch eine Zivilklage mit Streitwert € 43.524,19 an.
Dabei wollten die Herrschaften eine bereits schon lange erhaltene zweckgewidmete Zahlung gleich doppelt einfordern.
Zum Knalleffekt kam es gleich bei der Zeugenvernehmung in einer weiteren Verhandlung von Notarzt Dr. Lechner , wo Kläger Günther N. erstmalig nach Jahren ein Foto des angeblich zusammengebrochenen am bodenliegendes Notbett präsentiert.
Der Zeuge: „Das ist gar nicht das Bett und im übrigen hatte es eine normale Höhe.“
Der Zeuge Insp. Gerbis: "Ich erinnere mich nicht an beschädigtes Mobiliar"
Gutachter wesen
Für den Beklagten ist es unerfindlich (Brustkorbprellung) wenn Gutachter Dr. Rene Berger von „die ersten zwei bis drei Tage hatte der Kläger stärkere Scherzen und haben dann täglich abgenommen.“ spricht.
Der Kläger aber am 5.3.2021: „Auch die Prellung im Bereich des Brustbeines hat erst nach einigen Stunden angefangen zu schmerzen.“ spricht.
Noch peinlicher für den Gutachter Dr. Rene Berger wenn er wüßte, dass auch er vorsätzlich belogen wurde. Zeuge Notarzt Dr. Lechner :„Er hat sinngemäß gesagt, dass er Herzschmerzen habe, nicht dass er durch die Tätlichkeiten an der Brust verletzt worden sei. Ich habe keine Kratzer gesehen “
Zeugin Albino: "Beim Vorfall habe hat der Kläger noch nicht über irgendwelche Schmerzen geklagt. Der Kläger hat von sich aus Dr. Lechner keine Beschwerden geschildert."
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„Ich bin auch der Meinung dass dieseEinschätzung von Dr. Ortler(Sachverständiger im Strafverfahren)rein spekulativ ist, es gibt keine objektivierbaren Zeichen des Traumas.
Schließlich gibt es auch Risikofaktoren, nämlich zunächst dass der Kläger männlich ist, weiters dass er ein höheres Alter hat, das Alter von 60 ist ein ganz typisches Alter für das Erleiden eines Subduralhämatoms. Der Käger hat auch mehrfach Mexalen eingenommen, was auch ein Risikofaktor in sich birgt. Beim Kläger ist auch eine Hirnschrumpfung festzustellen, auch das ist ein Risikofaktor. Umstände, die eben Anlass dafür sein können dass der Kläger dieses Subduralhämatom ohne diesen Vorfall erlitten hat. Alle von mir genannten Risikofaktoren treffen auf den Kläger zu. Ich stütze das auf die Literatur. Der Käger ist in einem Zustand beziehungsweise weist eben Faktoren auf wo das möglich ist. Die Hirnatrophie ist auch beschrieben und zwar 2018.“
So die Ausführungen (auszugsweise) von Univ. Prof. Dr. Alois Obwegeser, MAS, MSc (gerichtlicher zertifizierter Sachverständiger neurochirurgische Intensivmedizin)
Personen die an einer Lügen-Suchtleiden, hinterlassen schnell menschlich wie auch wirtschaftlich gleich unermesslich hohe Schäden.